Seit 01.01.2019 ist es für alle Einwohner möglich, eine Förderung von stadtteilbezogenen Projekten relativ unbürokratisch und schnell über die Stadtbezirksämter zu beantragen.
Die Förderfähigkeit ist im einzelnen geregelt; Hier ein Auszug aus der Stadtbezirksförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden vom 13. Dezember 2018:
(1) Auf Grundlage dieser Stadtbezirksförderrichtlinie können Zuwendungen insbesondere gewährt werden für die:
a. Durchführung von stadtteilbezogenen Veranstaltungen, wie Bürgerforen und Gesprächsrunden zur Förderung der Bürgerbeteiligung;
b. Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten;
c. Maßnahmen zur Aufarbeitung, Sicherung und Fortschreibung der Stadtteilgeschichte und Stadtbezirkschronik;
d. Maßnahmen der stadtteilbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, wie Flyer und Broschüren, unter Beachtung der Dienstordnung Information und Soziale Medien der Landeshauptstadt Dresden;
e. Maßnahmen zur Ortsbildverschönerung;
f. Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements;
g. Mitwirkung an der Verbesserung des kulturellen, sportlichen und sozialen Lebens im Stadtteil; dies umfasst auch Maßnahmen, die der Erprobung von ök-logisch- und ökonomisch-sozialverträglichen Nachbarschaftsprojekten (wie bspw. Tausch- oder Teilladen) dienen, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen urbaner Ökosysteme zu meistern;
h. Beteiligung an Projekten der Stadtverwaltung im Stadtteil sowie deren Begleitung, wie Mitarbeit bei der Stadtteilgestaltung und der Entwicklung von Stadtteilkonzepten sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen und Vorschlä-gen;
i. aktive Vernetzung der stadtteilorientierten Arbeit zwischen Vereinen, Stadtbezirksbeiräten, Kirchgemeinden und Glaubensgemeinschaften, Schulen und sonstigen Akteurinnen und Akteuren, im Stadtbezirk;
j. durch die Hauptsatzung in Verbindung mit der Richtlinie Aufgabenabgrenzung den Stadtbezirken übertragenen Aufgaben, soweit diese nicht durch die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden oder eine andere Behörde erbracht werden.